Überbrückungshilfe SLS
Die «Überbrückungshilfe SLS» hilft Familien und Einzelpersonen bei finanziellen Notsituationen. Gründe sind oftmals gesundheitliche Probleme, Zahnarztkosten, ausstehende Mietzins- und Nebenkostenzahlungen oder Trennung der Partner bei gemeinsamen Kindern usw.
Gesuche um Finanzhilfe können von professionellen Sozialdiensten oder weiteren Beratungsstellen eingereicht werden. Diese Fachpersonen kennen in der Regel die Lebensumstände der Betroffenen und haben idealerweise die Möglichkeit, sie wenn nötig über eine gewisse Zeitspanne beratend bzw. unterstützend zu begleiten. Nach wie vor ist die SLS-Stelle «Überbrückungshilfe» auch ein Stützpunkt für Angehörige der Schweizer Sinti und Jenischen. Bei ihren Ansuchen handelt es sich häufig um Beiträge an die Strom- und Energiekosten oder um Versicherungsraten für die Wohnwagen.
Dank unseren treuen Wohltätern können wir vielen Menchen zu Entlastung verhelfen und verhindern, dass sie in eine deprimierende Schuldenspirale fallen.
Marie-Theres Rotzetter, Sozialarbeiterin
Monika Hug-Portmann, Sozialarbeiterin HFS